Haushaltsberatungen 2010

Die Haushaltsberatungen 2010 mit entsprechender Verabschiedungen oder Nicht-Verabschiedung des Haushaltes sind in diesem Jahr wieder sehr spät durch den Bürgermeister und die Verwaltung begonnen worden. So haben wir den ersten Haushalt 2010 erst im März serviert bekommen. Was früher schon einmal als dramatisch empfunden wurde, scheint heute nicht mehr ganz so schlimm zu sein. Trotz allem befinden wir uns seit dem 01.01.2010 in der so genannten vorläufigen Haushaltsführung. Nach § 84 Abs. 3 NGO soll die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten. Diese haushaltslose Zeit wird aber nach Maßgabe des § 88 Abs. 1 NGO überbrückt.

Die Ratssitzung am 08.03.2010 sollte nach dem Willen des Bürgermeisters hier Abhilfe schaffen. Aber das misslang vollends, denn trotz entsprechender Vorankündigung einer Ablehnung, hat der Bürgermeister den Haushalt ohne Änderung abstimmen lassen und fuhr gegen die Wand.

Unser Haushalt sieht in diesem Jahr -wie so oft- sehr schlecht aus. Erste Haushaltssatzung und Haushaltsplan können Sie hier einsehen. Wir bitten zu beachten, dass die Datei sehr groß ist.

Daneben sind wir (wieder) durch den Landkreis gezwungen worden, eine so genannte Zielvereinbarung einzugehen. Diese ist hier hinterlegt. Diese Zielvereinbarung wurde bereits in einer vertraulichen Sitzung am 02. Februar 2010 zur Abstimmung gebracht und erhielt dort eine Zustimmung. Nur wir und BsB stimmten gegen diese Art der Drangsalierung, die sich außerhalb der kommunalen Selbstverwaltung befindet. Wir haben von Anfang an jederzeit vermittelt, dass wir diese Zielvereinbarung nicht tragen werden. Denn wir halten Steuererhöhungen in der jetzigen wirtschaftlichen Situation für falsch.

Auch lehnen wir eine Kreditaufnahme von fast einer halben Million EURO ab. Dieses würde seriös gerechnet zu jährlichen Kapitalkosten von gut 24.000€ führen. Daneben gibt es weitere Gründe, von einer Steuererhöhung derzeit abzusehen. So wird unser Haushalt 2011 eine doppischer Haushalt sein. Wie entsprechende Anpassungen von kameraler Führung zu doppischer aussehen wird, kann kein Ratsmitglied verlässlich sagen. Wir gehen davon aus, dass der erste doppische Haushalt desaströs sein wird.

Weiter wird zurzeit auf Bund-Länder-Ebene die Reform der Gewerbesteuer in Angriff genommen. Dieses vor allem vor dem Hintergrund, dass diese Steuer a) erheblich konjunkturabhängig ist, somit schwer kalkulierbar für die Gemeinde ist und b) dieses Steuer in hohem Maße ungerecht ist. Dieses System weiter zu ördern, indem wir diese Steuer erhöhen, macht aus unserer Sicht keinen Sinn.

Die Ratssitzung am 08. März endete – wie gesagt –  dann so, wie wir es vorhergesehen haben: mit der Ablehnung des Haushaltes. So stehen wir wieder am Anfang, befinden uns weiter in der vorläufigen Haushaltsführung und werden in der nächsten Ratssitzung einen neuen Versuch starten, unsere politischen Ansätze in den Haushalt fließen zu lassen.

Da die Zielvereinbarung mit dem Landkreis und den darin geforderten Steuererhöhungen im Rat keine Mehrheit fand, sind wir gezwungen, ein so genanntes Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Diesem sehen wir gelassen entgegen, haben wir doch so die Möglichkeit, unsere Ansätze zur Konsolidierung einzusetzen. Diese haben wir dann in guter Zusammenarbeit mit der BsB schiftlich festgelegt. Sie können hier eingesehen werden.

Weiter wurden dann in gemeinsamen Sitzungen aller Fraktionen die Konsolidierungsbestrebungen zusammengefasst und ein Haushaltssicherungskonzept ist damit erstellt. Lest hier! Dieses Sicherungskonzept wurde zusammen mit dem Haushalt dann am 28.06.2010 im Rat mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

In Erwartung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung erhielten wir dann aber ein Schreiben vom Landkreis, indem er uns ankündigte, unsere Kassenkredite um 105.000,-€ zu kürzen. Daneben wurden mehrere völlig unverständliche Dinge benannt, die das ganze, dann angestrebte Verfahren höchst logisch inkonsistent erscheinen lassen. Wir wurden aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem Verfahren abzugeben. die auch die Ungereimtheiten aus unserer Sicht deutlicher beschreibt. Der entsprechende Beschluss des Rates der Stadt Wustrow (Wendland) ist hier zu sehen.

Diese Stellungnahme löste sogleich ein Kette von Reaktionen aus. Unser Haushalt wurde -völlig untypisch- Gegenstand der Beratungen im Kreisausschuss. Der Landrat wollte sich die Maßnahmen, die er gegen uns anstrebt, absegnen lassen. Leider war der Ausschuss nicht gewillt, dem Landrat zu folgen. Ein schönes politisches Signal für uns, eine blutige Nase für den Landrat. Der Kreisausschuss beschloss, die Dinge erstmal nicht so einfach durchzuwinken, sondern zuvorderst uns anzuhören. Der Landrat interpretierte diesen Beschluss so, dass er das Gespräch mit uns sucht, was Anfang August stattfand. Die Niederschrift mit Anmerkungen ist hier zu sehen. Wir sind zu diesem Zeitpunkt fest davon ausgegangen, dass wir am 23. August 2010 ein Gespräch mit dem Kreissasschuss führen würden.

Bei dieser Sitzung wurde ohne unsere Kenntnis der Bürgermeister der Stadt Wustrow gefragt, ob er einer Fristverlängerung der Genehmigungsfiktion zustimmen würde. Hintergrund: Der Landkreis als Kommunalaufsichtsbehörde des Haushaltes der Stadt Wustrow hat vom Beschluss bis zu Genehmigung drei Monate Zeit zur Beratung, dann muss eine Entscheidung gefallen sein oder es tritt automatisch eine Genehmigung ein. Dieses nennt man Genehmigungsfiktion. Der Bürgermeister verneinte dieses Ansinnen des Landkreises. Hierdurch war der Landrat gezwungen, das Land in die Beratung einzubeziehen. In einem Vorab-Bericht wurde dem Land die Situation geschildert. Der Bericht mit Anmerkungen ist hier zu sehen. Hier wird im Übrigen die Entscheidung des Landkreises, uns die Genehmigung für den Haushalt teilweise zu versagen, ad absurdum geführt. Er sagt in dem Schreiben: „Es wird nicht bestritten, dass mit der nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung geringere Einsparungen verbunden gewesen wären, als sie mit dem jetzt vorgelegten Haushaftsicherungskonzept erreichbar sind.“ Das heißt, der Landkreis gibt zu, dass unser eingereichtes Haushaltssicherungskonzept ökonomisch besser ist als die vom LK vorgelegte Zielvereinbarung.

Wir kontaktierten darauf die entsprechende Stelle beim Land mit der Bitte, vor einer Entscheidung die Ratsmehrheit anzuhören. Diesem wird das Land nicht nachkommen. Es würden alle Dinge vom Landkreis in Form von Aktennotizen und Protokollen/Vermerken vorliegen und ausreichend sein. Somit wird das Land jetzt eine Entscheidung treffen, die hauptsächlich auf einseitigen, tendenziösen Angaben des Landkreises beruht. Nun gut, dass wird ein eventuelles Gerichtsverfahren in unserem Sinne ausgehen lassen.

Wie vorhergesehen hat das Land die einseitigen und tendenziösen Angaben des Landkreises als Grundlage für seine Entscheidung benutzt und der Kommunalaufsicht Rückendeckung für die teilweise Versagung der Haushaltsgenehmigung gegeben. Nur als Anmerkung: Leben wir eigentlich noch in einem Rechtsstaat?

So wurden wir vom Landkreis gezwungen, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen – vorerst fristwahrend. Die entsprechende Klagebegründung wurde von uns, BsB- und CDU-Fraktion erarbeitet. Sie zielt im Wesentlichen auf den Ermessensspielraum des Landkreises ab. Denn er hätte unseren Haushalt ja auch in Gänze genehmigen können, hat jedoch sein Handeln anders ermessen und uns eben die Teilversagung geschickt. Wir sehen hier im Vergleich zu früheren Handlungen der Kommunalaufsicht einen Ermessensfehlgebrauch.

Da wir im Laufe des Haushaltsjahres zu einem Nachtrag veranlasst waren, geht der Verwaltungsweg seinen bekannten Weg: Wir beschließen den Nachtragshaushalt, der Landkreis versagt in teilweise, wir müssten wieder… und so weiter.

Hier haben wir, BsB- und CDU-Fraktion die Bremse gezogen! Wir wollten die Konfrontation nicht auf die Spitze treiben und haben einen offenen Brief an Kreisausschuss und Landrat geschíckt, um ein solidarisches Zeichen zu setzen. Lesen Sie hier!

Hierauf kam es zu einem weiteren Gespräch, allerdings wieder nicht mit uns (Wir, BsB und CDU), sondern zwischen Landkreis und Bürgermeister. Ob der Landkreis gut daran tut, mit einem Bürgermeister zu verhandeln, der in dieser Situation nicht die Ratsmehrheit repräsentiert, sei dahin gestellt. Aber wahrscheinlich ist es ihm ganz Recht, haben sie doch im Bürgermeister einen willigen Helfer. Denn das Gespräch verlief im Interesse des Landkreises: Der Bürgermeister sah keine Veranlassung, sich für die Interessen der Stadt Wustrow einzusetzen. Lesen Sie das Protokoll dieses Gespräches.

Grundsätzlich war auch die Ratsmehrheit dafür, die Klage gegen die Teilversagung unseres Haushaltes zu beenden, denn wir hatten keine Last mehr. Durch unser solide aufgestellten Haushalt, den der Bürgermeister namtlich abgelehnt hat, konnten wir unseren Kassenkreditrahmen um eine Viertel Million EURO verringern und in der Abschlussrechnung sogar im Haushalt 2010 einen strukturellen Überschuss erzielen.

Allerdings macht es einen Unterschied, eine Klage zurückzuzighen oder sie in der Hauptsache für erlegt zu erklären. Im ersten Fall gibt man der Gegenseite Recht und die Wirkung ist die gleiche, als wenn die Klage verloren ginge. Diesem wollte die Ratsmehrheit nicht folgen.

Da wir keine Last mehr hatten und ein Rechtsschutzbedürfnis nicht mehr gegeben sahen, haben wir mit Beschluss vom 10. März 2011 das Verfahren für in der Hauptsache erledigt erklärt. Diesem konnte der Landkreis uns gegenüber nicht folgen und schicke wiederum eine Verfügung (dieses mal gegen den Nachtragshaushalt). Vom Bürgermeister und der Verwaltung wurde dann merkwürdigerweise gefordert, dass der Rat gegen diese Verfügung erneut eine Klage einreichen soll. Das hat die Ratsmehrheit abgelehnt, weil es inkonsistent gewesen wäre.

Das Gericht hat nun entschieden, dass das Verfahren eingestellt wird, weil es in der Hauptsache erledigt ist! Das Urteil ist hier hinterlegt.

Der Haushalt 2010 wurde also im Prinzip nach unseren Vorstellungen determiniert.