Weltkulturerbe

Von Markus Schöning

„Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden.“ (Wikipedia)

Kernzone des möglichen Welterbes mit den Wustrower Ortsteilen Ganse, Lensian, Schreyahn, Güstritz, Dolgow und Klennow

Das Verfahren auf eben jene Eintragung als Welterbe läuft seit 2011 in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die Rundlingsdörfer als Weltkulturerbe anerkennen lassen will. Von den etwa noch 100 erhaltenen Rundlingen im Hannoverschen Wendland wurden hierbei 19 Dörfer des Niederen Drawehns als Kernzone für eine Eintragung gewählt. Die Entscheidung hierzu lag beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

Das Verfahren zur Aufnahme in das Weltkulturerbe ist klar strukturiert und unterliegt einem festen Rahmen, der in den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Kapitel III., §§ 120-168) determiniert ist. Die einzelnen Schritte hierzu sind ausführlich bei der Deutschen UNESCO-Kommission beschrieben. Für die ausgewählten Rundlinge ergäbe sich nach Ansicht der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) folgender Zeitplan:

  • „Ende 2011: Abgabe des Tentativantrags (Vorschlagliste) beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)
  • Ab 2012: Fachgutachten durch Landesdenkmalpflege
  • Herbst 2012: Vorlage von zwei Vorschlägen Niedersachsens bei Kultusministerkonferenz (KMK)
  • 2013: Evaluierung der Vorschläge durch Expertengruppe
  • 2014: Herbeiführung KMK-Beschluss
  • 2015: Fortschreibung der Vorschlagliste
  • 2020: Mögliche Anerkennung als Welterbestätte“

Für die Antragsstellung war es notwendig, das Alleinstellungsmerkmal der wendländischen Rundlinge herauszustellen:

„Zu den für eine Antragstellung sich vorteilhaft erweisenden Alleinstellungsmerkmalen dieser wendländischen Rundlingsdörfer gehören:

  • eine weitgehend unversehrte bauliche und dörfliche Struktur und Geschlossenheit,
  • die Einbettung in eine seit dem Mittelalter gewachsene und teilweise noch gut erhaltene Kulturlandschaft,
  • der besondere ethno-historische Bezug zu deutsch-slawischen Kulturbegegnungen.“ 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat zum Eintragungsverfahren einige Dinge veröffentlicht, die hier eingesehen werden können.

Weitere Informationen sind in der Box links zu erhalten. Hier ist insbesondere das Handbuch eine sehr detaillierte Quelle zum Verfahren an sich und zu den Grundzügen des Welterbe-Gedankens.

Für die Stadt Wustrow (Wendland) wäre die Aussicht auf eine Eintragung als Weltkulturerbe von Bedeutung, weil wir mit 6 Ortsteilen an dem Verfahren beteiligt sind: Ganse, Lensian, Schreyahn, Güstritz, Dolgow und Klennow. Um hier insbesondere die gemeinsame Anstrengung herauszuarbeiten, wurde ein sogenannter Städtebaulicher Vertrag zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und den im zukünftigen Welterbegebiet liegenden Gemeinde geschlossen. Intention des Vertrages ist es, „die Eintragung der wendländischen Rundlingsdörfer in der historischen Kulturlandschaft in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes als gemeinsames Ziel zu verfolgen und dieses Ziel mit geeigneten Mitteln zu unterstützen.“

Der Stadtrat Wustrow hat diesen Vertrag einstimmig am 10.12.2013 in einer öffentlichen Ratssitzung beschlossen.

Anfang 2024 wurde bekannt, dass wir es abermals nicht geschafft haben, auf die Tentativliste zu kommen. Eine weitere Bewerbung macht jetzt sicher keinen Sinn mehr.

Anregungen, Fragen und Informationen nehmen wir gerne entgegen:

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