Von MARKUS SCHÖNING
Die niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) galt als die Bibel der Kommunalpolitiker vor Ort. Sie bildete den Regelrahmen für die Kommunalpolitik der niedersächsischen Städte und Gemeinden. Eine genaue Beschreibung der NGO findet Ihr hier. Die NGO wurde mit auslaufender Legislatur 2011 aufgehoben.
Ab der neu beginnenden Legislatur im November 2011 wurden erhebliche Änderungen durch die Landesregierung im Kommunalrecht vorgenommen. Wir haben jetzt das Niedersächsische Kommunalverfasssungsgesetz (NKomVG). Eine genaue Beschreibung des NKomVG findet Ihr hier.
„Mit diesem Gesetz werden die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO), des Gesetzes über die Region Hannover, des Gesetzes über die Neugliederung des Landkreises und der Stadt Göttingen (Göttingen-Gesetz) und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Rechtsvorschriften kommunaler Körperschaften (BekVO-Kom) zusammengefasst und zugleich veränderten Anforderungen angepasst. Die bisherigen Kommunalverfassungsgesetze und die BekVO-Kom werden aufgehoben.“
In der Praxis sind viele Regeln, die bisher in der NGO zu finden waren, auch im NKomVG enthalten, so dass sich bezüglich der rechtlichen Vorgaben nur wenig geändert hat.
Die folgende Auswahl komunalpolitischer Inhalte bleiben in ihrer Grundgestalt deswegen erhalten:
- Tagesordnungserweiterung
- Ausführlichkeit der Tagesordnung
- Antragsrecht
- Mitgliedschaftsrechte im Rat
- Mitwirkungsverbot
- Sitzungsniederschrift
Hinsichtlich eventueller Rechtsprechungen zu dem Bereich NKOMVG/NGO verweisen wir auf die Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Verwaltungsgerichte. Sie ist hier zu finden.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: