Der heimische Igel ist das Tier des Jahres 2024. Seine Bestände sind jedoch so stark rückläufig, dass der Igel inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere steht. Die Ursachen für den Rückgang sind dabei vielfältig.
So tragen u.a. die aktuellen Klimaveränderungen zu einem reduzierten Nahrungsangebot für Igel bei. Darüber hinaus stellen autonome Mähroboter eine große Gefahrenquelle für Wildtiere, hierbei insbesondere für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher (Mähroboter) können gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen. Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art des heimischen Igels ist deshalb so gefährdet, weil sie nachts nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern sich zusammenrollt. Technische Lösungen zum Schutz der Igel an den Mähgeräten sind längst noch nicht ausgereift.
Zum Schutz der Igel sowie anderer Kleintiere sollte eine tierschutzverträgliche Regelung gefunden werden. Um das Verletzungsrisiko für die Tiere durch Mähroboter zu minimieren, sollte der Einsatz in der Dämmerung und Nacht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein mögliches Regulierungsinstrument für die Verwaltung wäre es, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen. Die Stadt Köln fungiert hier als Best-Practice-Beispiel. Durch diese Maßnahmen wird der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt, nicht aber verboten, was einen zumutbaren Rahmen für die Bürger:innen darstellt.
Neben ordnungsrechtlichen Regelungen bedarf es zudem eines breiten Informationsangebots über die arten- und tierschutzkonforme Nutzung von Mährobotern. Viele Nutzer:innen verfügen über keine Kenntnisse zu den Gefahren dieser Produkte für Wildtiere. In diesem Zusammenhang erscheint eine flächendeckende Informationskampagne besonders erfolgsversprechend, da davon auszugehen ist, dass kein:e Nutzer:in Wildtiere mit Absicht gefährdet. Eine solche Regelung wurde vor Kurzem in der Gemeinde Nuthetal mit einer Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen. Diese sieht nun ein Fahrverbot von Mährobotern in der allgemeinen Ruhezeit und in der Nacht vor. Daneben empfehlen unter anderem Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung sowie das Ministerium für Landwirtschaft NRW, Mähroboter nicht in der Nacht zu verwenden. Neben der Vermeidung von Tierleid wird mit einer solchen Regelung ein Beitrag zum Artenschutz geleistet.
Dieses vorausgeschickt hat sich der Rat der Stadt Wustrow (Wendland) kürzlich mit dem Problem auseinandergesetzt und den Antrag der Gruppe Bsb/CDU/MS beschlossen:
(1) Der Rat und die Stadt-Verwaltung nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (z.B. Social Media, Internetseite, lokale Zeitungen), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen.
(2) Der Rat fordert die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf, zu prüfen, ob die Umsetzung einer Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Samtgemeindegebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten möglich ist (z.B. über die Einfügung eines entsprechenden Passus in die Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde).
(3) Der Rat fordert den Landkreis Lüchow-Dannenberg auf, zu prüfen, ob die Umsetzung einer Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Kreisgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten möglich ist.
Vor dem Verbot sollte die Einsicht stehen. Der Landestierschutzbeauftragte des Landes Hessen hat eine informative Internetseite dazu erstellt. Sollte sich jedoch herausstellen, dass dem Problem allein durch Einsicht nicht begegnet werden kann, muss es der Kommunalpolitik auch möglich sein, mit Einschränkungen zu reagieren. Deswegen die beiden Prüfaufträge an Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Wir bleiben dran…
Der heimische Igel ist das Tier des Jahres 2024. Seine Bestände sind jedoch so stark rückläufig, dass der Igel inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere steht. Die Ursachen für den Rückgang sind dabei vielfältig.
So tragen u.a. die aktuellen Klimaveränderungen zu einem reduzierten Nahrungsangebot für Igel bei. Darüber hinaus stellen autonome Mähroboter eine große Gefahrenquelle für Wildtiere, hierbei insbesondere für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher (Mähroboter) können gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen. Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art des heimischen Igels ist deshalb so gefährdet, weil sie nachts nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern sich zusammenrollt. Technische Lösungen zum Schutz der Igel an den Mähgeräten sind längst noch nicht ausgereift.
Zum Schutz der Igel sowie anderer Kleintiere sollte eine tierschutzverträgliche Regelung gefunden werden. Um das Verletzungsrisiko für die Tiere durch Mähroboter zu minimieren, sollte der Einsatz in der Dämmerung und Nacht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein mögliches Regulierungsinstrument für die Verwaltung wäre es, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen. Die Stadt Köln fungiert hier als Best-Practice-Beispiel. Durch diese Maßnahmen wird der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt, nicht aber verboten, was einen zumutbaren Rahmen für die Bürger:innen darstellt.
Neben ordnungsrechtlichen Regelungen bedarf es zudem eines breiten Informationsangebots über die arten- und tierschutzkonforme Nutzung von Mährobotern. Viele Nutzer:innen verfügen über keine Kenntnisse zu den Gefahren dieser Produkte für Wildtiere. In diesem Zusammenhang erscheint eine flächendeckende Informationskampagne besonders erfolgsversprechend, da davon auszugehen ist, dass kein:e Nutzer:in Wildtiere mit Absicht gefährdet. Eine solche Regelung wurde vor Kurzem in der Gemeinde Nuthetal mit einer Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen. Diese sieht nun ein Fahrverbot von Mährobotern in der allgemeinen Ruhezeit und in der Nacht vor. Daneben empfehlen unter anderem Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung sowie das Ministerium für Landwirtschaft NRW, Mähroboter nicht in der Nacht zu verwenden. Neben der Vermeidung von Tierleid wird mit einer solchen Regelung ein Beitrag zum Artenschutz geleistet.
Dieses vorausgeschickt hat sich der Rat der Stadt Wustrow (Wendland) kürzlich mit dem Problem auseinandergesetzt und den Antrag der Gruppe Bsb/CDU/MS beschlossen:
(1) Der Rat und die Stadt-Verwaltung nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (z.B. Social Media, Internetseite, lokale Zeitungen), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen.
(2) Der Rat fordert die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf, zu prüfen, ob die Umsetzung einer Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Samtgemeindegebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten möglich ist (z.B. über die Einfügung eines entsprechenden Passus in die Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde).
(3) Der Rat fordert den Landkreis Lüchow-Dannenberg auf, zu prüfen, ob die Umsetzung einer Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Kreisgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten möglich ist.
Vor dem Verbot sollte die Einsicht stehen. Der Landestierschutzbeauftragte des Landes Hessen hat eine informative Internetseite dazu erstellt. Sollte sich jedoch herausstellen, dass dem Problem allein durch Einsicht nicht begegnet werden kann, muss es der Kommunalpolitik auch möglich sein, mit Einschränkungen zu reagieren. Deswegen die beiden Prüfaufträge an Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Wir bleiben dran…